Grundpflege von Intermed – wir wissen, worauf es ankommt
Sie müssen als Angehöriger einer zu pflegenden Person kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie die Pflege nicht selbst ausüben können. Gründe können sein, dass Sie selbst mit dem normalen Alltag überlastet sind oder es kann den Großeltern peinlich sein, wenn Kinder oder Enkelkinder beim Baden behilflich sein wollen. Dank langjähriger Erfahrung in der Grundpflege wissen wir um diese Problematiken und helfen hier gerne weiter. Immer mit der nötigen Kompetenz und dem so wichtigen Einfühlungsvermögen.
Betrauen Sie uns guten Gewissens mit der Grundpflege Ihre Angehörigen – den Intermed Pflegedienst.
- Körperpflege, Duschen und Baden
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Lagerung und Mobilisation
- Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung
- Betten machen
- Wechseln der Wäsche
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Prophylaxen u.v.m.

Pflegepflichteinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie monatlich einen Geldbetrag ( Pflegegeld ) von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie verpflichtet, ja nach Pflegestufe in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
Bei Pflegestufe I und II : alle sechs Monate
Bei Pflegestufe III : alle drei Monate
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren wollen oder eine konkrete Anfrage stellen, kontaktieren Sie uns jederzeit.
Wir beraten Sie gerne!